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Gelangensbestätigung: Änderung der Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

German NAV Developer Team Profile Picture German NAV Develope... 1,081


Ab dem 01.07.2012 werden voraussichtlich Änderungen der Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen wirksam.
Lieferanten sind demnach aufgefordert einen neuen Nachweis zu erbringen, dass die Lieferung steuerfrei durchgeführt werden darf/durfte.
Dieser Nachweis heißt „Gelangensbestätigung“.
Dieses Thema wird aktuell viel diskutiert, u.a. weil es hier für Lieferanten vermutlich einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand geben wird.
Beispielsweise wird gerade erörtert, wie Frachtführer vermutlich mit dem Thema umgehen werden und wie verfahren werden kann, wenn in einem Monat oder einem Quartal mehrere Lieferungen erfolgen.
Wie sich diese wirksam werdenden Anforderungen auf die Funktionalität in Dynamics NAV auswirken wird aktuell im Produktteam abgewogen. Ein Update ist für Ende Mai / Anfang Juni 2012 geplant.

Grob geplant ist derzeit die gebuchten Lieferungen mit einem neuen Kennzeichen zu markieren, wenn es sich um eine EU-Lieferung handelt, für die die „Gelangensbestätigung“ voraussichtlich zu erbringen ist.
Anhand dieses Kennzeichens können die Lieferungen dann gefiltert und der jeweils erforderliche Report gedruckt werden. Der Druck wird vermutlich entweder mit einem neuen Report oder unter Nutzung der Stylesheet Funktionalität durchgeführt. Der Report wird die erforderlichen Informationen verwenden, die bereits jetzt in der gebuchten Lieferung enthalten sind. Für Art und Umfang der Lieferung, die auf der Gelangensbestätigung anzugeben sind, wird voraussichtlich auf den entsprechenden Lieferschein verwiesen. Beim Druck des Report ist dann das Kennzeichen entsprechend umzustellen, z.B. auf den Status „Gelangensbestätigung  gedruckt“.
Wenn die unterschriebene „Gelangensbestätigung“ später eingegangen ist können die Lieferungen entsprechend als „erledigt“ markiert werden.

Wird die „Gelangensbestätigung“ nicht erbracht, dann muss der Anwender die steuerfreie Lieferung in einer steuerpflichtige Lieferung ändern (Storno und Neubuchung  bzw.  Nachberechnung der Steuer).
Erweiterungen an den Buchungsfunktionen z.B. um Sicherheitseinbehalte, um die Nachberechnung der Steuer incl. Umbuchung der Erlöse von Steuerfreien Erlösen auf Steuerpflichtige Erlöse oder um Storno/Neuberechnung zu automatisieren sind derzeit nicht geplant.

Herzliche Grüsse,

Dirk Reeps
EMEA Customer Support & Services - SMS&P

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