Hallo zusammen,
die Kunden erhalten aktuell die untere Mail. Gibt es für uns/Microsoft etwas zu tun?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Bianca Niemann
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Datensatzbeschreibung für die Massendatenschnittstelle ELMA5 zur elektronischen Übermittlung von Zusammenfassenden Meldungen (ZM) nach § 18a UStG an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wurde geändert.
Nach der vorgenannten Datensatzbeschreibung ist im Feld Nr. 5 der Satzart 1 die USt-IdNr. des EU-Unternehmers einschließlich des Länderkennzeichens des entsprechenden EU-Mitgliedstaates einzugeben.
Bei Datenlieferungen ab dem 01.04.2019 müssen die beiden ersten Stellen dieses Feldes zwingend ein zulässiges Länderkennzeichen beinhalten.
Weitere Informationen hierzu sowie eine Übersicht der zulässigen Länderkennzeichen finden Sie unter https://www.bzst.de/DE/Home/NEWS/20190213_ELMA_5_ab_20190401.html
Bitte beachten Sie:
Für den Fall eines ungeregelten Austritts des Vereinigten Königreiches aus der EU („Harter BREXIT“) zum 29.03.2019 ist programmtechnisch dafür Vorsorge zu treffen, dass das Länder-kennzeichen GB nur für die Meldezeiträume bis zum 31.03.2019 und für den Meldezeitraum „Kalenderjahr 2019“ ein zulässiges Länderkennzeichen ist.
ZM, welche u. a. dieser Vorgabe nicht entsprechen, werden ab dem 01.04.2019 nicht mehr verarbeitet. Sie werden mit dem Fehlercode F36, dass in mindestens einer ZM-Meldezeile im Feld 5 der Satzart 1 kein bzw. ein unzulässiges oder „im Meldezeitraum unzulässiges“ LKZ eingegeben wurde, zurückgewiesen.
Die geänderte Datensatzbeschreibung können Sie unter https://www.bzst.de/SharedDocs/Downloads/DE/Elektronische_Datenuebermittlung/Techn_Doku_ELMA5_ZM_ab_20190401.html?nn=32328 abrufen.
Weitere Informationen zur elektronischen Abgabe und Datenübermittlung der ZM stehen Ihnen auf der Internetseite des BZSt unter www.bzst.bund.de zur Verfügung.
Falls Sie zur elektronischen Übermittlung der ZM bzw. zur Erstellung des ELMA5-Datensatzes ein Software-Produkt eines kommerziellen Anbieters nutzen, informieren Sie bitte Ihren Software-Anbieter, damit dieser rechtzeitig die entsprechenden Programmanpassungen veranlassen kann.
Mit freundlichen Grüßen
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